Forensische Begutachtung
Viele Laboruntersuchungen, besonders auf Alkohol und Drogen, finden vor einem rechtlich relevanten Hintergrund statt. Das Untersuchungsergebnis kann zu weitreichenden juristischen Konsequenzen für den Probanden führen. Als einfaches Beispiel sei an dieser Stelle die Untersuchung einer Blutprobe auf ihren Alkoholgehalt genannt, wenn ein Fahrer mit Alkohol am Steuer erwischt worden ist. Aber auch für andere Fragestellungen wie Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik (MPU — u. a. auch Idiotentest
genannt), Drogentests am Arbeitsplatz (Workplace Drug Testing) oder bei Fragestellungen zum Sorgerecht können von den Behörden Laboruntersuchungen (Drogentest oder Alkoholtest) angefordert werden, welche zum Verlust des Führerscheins, des Arbeitsplatzes oder des Sorgerechts führen können.
Allein an diese forensisch-toxikologischen Untersuchungen sind besonders strenge Auflagen und Regelungen geknüpft um keinen Probanden fälschlicherweise mit einem positiven Testergebnis zu belasten. Das die Untersuchung durchführende Labor muss speziell für forensische Zwecke nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert sein. Neben der reinen labordiagnostischen Untersuchung der Blut-, Urin-, Haar- oder Speichelproben sind bei der oftmals umfangreichen Befundinterpretation und bei der exakten Einordnung der ermittelten Untersuchungsergebnisse Gutachter und Sachverständige erforderlich, welche auf dem Gebiet der forensischen Toxikologie spezialisiert sind.
Unser Experten-Team für die sachverständige Begutachtung aller toxikologischen Befunde setzt sich aus Medizinern, Forensischen Chemikern und Toxikologen zusammen. Somit ist neben der exakten laboranalytischen Untersuchung aller Proben auch die sorgfältige Bewertung und Begutachtung aller Untersuchungsergebnisse im jeweiligen Kontext gewährleistet.